Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung mit den Extrakten der Pflanze Stevia Rebaudiana Bertoni,
können wir Ihnen die Beste Qualität für Ihre Ansprüche liefern

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  • Rebausid A – je nach Kundenwunsch

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Was ist Stevia?

Die Pflanze Stevia Rebaudiana Bertoni – auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt – ist eine krautartige, blattreiche Pflanze, die seit Jahrhunderten in Südamerika bekannt ist. Sie gehört zur Familie der Körbchenblütler (Compositae). Die Pflanze ist eine mehrjährige winterharte Staude, welche im Wildwuchs bis zu 60 cm, kultiviert bis zu 90 cm hohe Stauden hervorbringt. Ursprungsgebiet dieser Pflanze ist das Hochland von Amambay in Paraguay. Insgesamt gibt es in Südamerika rund 230 Stevia-Arten, aber nur die Stevia Rebaudiana Bertoni ist mit diesem hohen Gehalt an Süßstoffen ausgestattet.

Herkunft:

Unsere Stevia-Produkte kommen aus Südamerika und Asien. Um Ihnen als Konsumenten die Produkte zu einem vernünftigen Preis und in höchster Qualität anbieten zu können, importieren wir die Rohstoffe in größeren Mengen und verarbeiten diese in Österreich unter kontrollierten Bedingungen. Jede Lieferung wird auf Schwermetalle, Pflanzenschutzrückstände und phytosanitäre Verunreinigungen untersucht

Geschichte von Stevia:

Die Pflanze wird seit jeher von den einheimischen Guarani-Indianern als Süßungsmittel verwendet. Erstmals beschrieben wurde die Pflanze vom Schweizer Botaniker Moises S. Bertoni (1887), im Jahre 1905 ordnete er sie der Gattung Stevia zu.

In den milden Gegenden Englands, während des 2. Weltkrieges (ab 1941), wurde Stevia angebaut um eine Alternative zur allgemeinen Zuckerknappheit zu schaffen. Diese Anbauversuche schlugen aber aufgrund der sehr kühlen Sommer fehl und so geriet die Pflanze in den darauffolgenden Jahren wieder allmählich in Vergessenheit.

Ende der 60er Jahre wurden die Japaner auf Stevia aufmerksam (Yokoyama, 1977). In zwei Expeditionen wurden ca. 500.000 Wildpflanzen im Ursprungsgebiet ausgegraben und nach Japan gebracht (Ohira, J., 1987). Die Wildpflanzen wurden dort auf verschiedenen Versuchsstationen verteilt und Anbauversuche wurden durchgeführt (Sumita, 1975). Der überwiegende Teil der kalorienfreien Süßstoffe am japanischen Markt enthält Steviaprodukte.

Im Jahr 1999 wurde ein Antrag auf Zulassung von Stevia Rebaudiana Bertoni als neuartiges Lebensmittel („Novel Food Verordnung“) vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß der EU abgelehnt. Die Begründung der EU lautete: „Die gegenwärtige Informationslage sei nicht ausreichend, um eine umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu garantieren. Vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen seien widersprüchlich und/oder entsprechen in ihrer Durchführung keinem derzeitigen Standard.“

Es gibt aber eine Vielzahl von Studien, welche die Unbedenklichkeit von Stevia beim Menschen aufweisen. Dr. Daniel Mowrey, Direktor des „American Phytotherapie Research Laboratory“ stellt fest: „Nur wenige Substanzen haben jemals so viele negative Ergebnisse in Bezug auf Toxizität hervorgebracht wie Stevia. Praktisch jeder vorstellbare Toxizitätstest wurde mit Stevia und den entsprechenden Extrakten gemacht. Alle Resultate waren negativ.“

Im Jahr 2008 legte schließlich die JECFA (Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe) einen ADI-Wert (empfohlene tägliche Verzehrmenge) von 4 mg/kg Körpergewicht fest. Unter Einhaltung der von der JECFA festgelegten Qualitätsstandards für den Steviaextrakt (Mind. 95% Steviol Glycoside) und den empfohlenen Einsatzmengen ist Stevia als Lebensmittelzusatzstoff sicher.

In Australien & Neuseeland, der Schweiz, Frankreich und den USA dürfen seit dem Jahr 2008 Stevia-Extrakte als Süßstoff in Lebensmitteln eingesetzt werden.

In der EU dürfen Steviolglycoside seit dem 2. Dezember 2011 endlich als Lebensmittelzusatzstoff (Süßstoff) verkauft werden. Das lange Warten hat sich ausgezahlt.

EU-Zulassung

Steviol Glycoside wurden schlussendlich von der europäischen Kommission in der Verordnung Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatz aufgenommen (E-Nummer 960). Die Veröffentlichung als Lebensmittelzusatz und somit als Süßungsmittel erfolgte am 11. November 2011.

Die Zulassung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im „Official Journal of the European Union“ in Kraft. Dies bedeutet, dass Steviol Glycoside ab dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatz verkauft werden dürfen.

Meilensteine auf dem Weg zur Zulassung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel:

Nachdem im Jahr 1999 der Erstantrag zur Registrierung abgelehnt wurde, ist im September 2007 von der EUSTAS (EUropean STevia ASsociation) ein neuer Antrag auf Zulassung in der EU eingereicht worden.

Reisenberger GmbH ist als einziges österreichisches Unternehmen Mitglied der EUSTAS und war bei diesem Zulassungsverfahren aktiv am Zulassungsprozess beteiligt.

Die EFSA (European Food Safety Authority – Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat bereits im April 2010 Steviol Glycoside als gesundheitlich unbedenklich eingestuft hat und den ADI-Wert (Average Daily Intake) festgelegt.

Im Juli 2011 hat sich der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit für die Zulassung ausgesprochen.